Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Für den Kartenverkauf und den Konzertbesuch unserer Gäste gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „Bochumer Symphoniker – Ein Betrieb der Kulturinstitute Bochum AöR“.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen den Bochumer Symphonikern und seinen Gästen und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.
Sie gelten für alle Veranstaltungen der Bochumer Symphoniker einschließlich ihrer Kooperationsveranstaltungen mit Dritten sowie für Gastspiele und Drittveranstaltungen.
Mit der Durchführung des internen und externen Ticketverkaufs und der Abo-Verwaltung für alle Veranstaltungen der Bochumer Symphoniker ist die Bochum Marketing GmbH betraut.
2. Eintrittskarten und Ermäßigungen
Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten der Bochumer Symphoniker und ihrer Kooperationspartner. WahlAbo-Gutscheine und Geschenkgutscheine müssen an der Kasse des Anneliese Brost Musikforum Ruhr oder in der Touristinfo, Huestr. 9, 44787 Bochum, eingelöst werden. WahlAbo-Gutscheine und Geschenkgutscheine gelten nur für die eigenen Veranstaltungen der Bochumer Symphoniker.
Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass nachzuweisen. Die Bochumer Symphoniker behalten sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen auch beim Erwerb der Eintrittskarte oder während einer Veranstaltung zu kontrollieren. Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsausweis gültig.
Gäste, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Anforderung des Personals unverzüglich an der Abendkasse den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preisgruppe zu entrichten. Ist der Gast dazu nicht bereit, hat die betreffende Person unverzüglich Das Haus zu verlassen. Die Bochumer Symphoniker behalten sich vor, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen und nötigenfalls Strafanzeige zu stellen.
Aus Gründen der Sicherheit, Rücksichtnahme auf andere Konzertbesucher sowie des Schutzes des Kindes ist für Kinder unter 3 Jahren nur zu solchen Konzerten gestattet, die ausdrücklich für Kinder dieses Alters ausgewiesen sind. Wir bitten um Verständnis.
3. Reservierung, Umtausch oder Verlust
Schriftliche (per Post und per Mail) und telefonische Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich. Sie gelten als vorläufige Reservierungen, wenn sie durch eine Benachrichtigung von Bochum Marketing bestätigt werden, und werden erst mit ihrer Zahlung verbindlich. Bei Bestätigung der vorläufigen Reservierung wird eine Zahlungsfrist übermittelt. Geht die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht bei Bochum Marketing ein, so endet die Reservierung und die Plätze gehen in den Verkauf zurück.
Bereits erworbene Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgegeben und erstattet werden. Reservierte Karten müssen innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt.
Wer im Besitz einer Eintrittskarte ist, gilt als ihr rechtmäßiger Eigentümer.
Eintrittskarten, die dem Gast abhandengekommen sind oder zerstört wurden, können nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gehen. Ein Ersatz ist nur ausnahmsweise dann möglich, wenn der Gast nachweisen kann, welche Karte er gekauft hat, oder wenn die Kassenleitung den Erwerb der Karte nachvollziehen kann.
Werden Originalkarte und Ersatzkarte für denselben Platz von verschieden Gästen vorgelegt, so hat die Originalkarte Vorrang vor der Ersatzkarte.
Bei einem Versand von Eintrittskarten besteht ein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 1 Nr. 9 BGB nicht.
4. Öffnungszeiten der Kasse und Vorverkauf
Die Kasse im Musikforum ist Di-Fr, 11:00 – 16:00 Uhr und Sa, 11:00 – 14:00 Uhr geöffnet. An Feiertagen ist die Kasse geschlossen. Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Konzertbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
Zusätzlich können Karten in der Touristinfo Bochum, Huestr. 9, 44787 Bochum sowie an den ADticket/reservix-Vorverkaufsstellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten erworben werden.
Der Verkauf für alle Eigenveranstaltungen der Bochumer Symphoniker startet zu Beginn der jeweiligen Saison zu einem jeweils veröffentlichten Termin.
5. Preise und Preisgruppen
Für die Veranstaltungen der Bochumer Symphoniker gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen.
Bei einzelnen Sonderkonzerten (z. B. BOSY goes Pop, Silent Night, Folkwang Gala, …) gelten Sonderpreise.
Die Eintrittspreise und Platzgruppen für die Spielstätten der Bochumer Symphoniker richten sich nach der Entgeltordnung für die Bochumer Symphoniker in der Fassung von April 2025. Sie gelten bis auf weiteres.
Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Anneliese Brost Musikforum Ruhr werden die Eintrittspreise und die Regeln des Vorverkaufs vom jeweiligen Veranstalter festgelegt. Die Bochumer Symphoniker haften den Besuchern gegenüber nicht für die Leistungen und Preise dieser Veranstalter.
6. Kartenverkauf über das Internet
Eintrittskarten für die Veranstaltungen der Bochumer Symphoniker können auch per Internet über das Ticketsystem der Reservix GmbH gebucht werden. Für die Leistungen des Software-Anbieters haftet die Reservix GmbH. Es gelten die AGB der Reservix GmbH.
Sofern der Gast seine Eintrittskarte online kauft und am privaten Drucker ausdruckt (print@home“) oder sich auf sein internetfähiges Smartphone zustellen lässt, muss er sicherstellen, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leisten die Bochumer Symphonikern keinen Ersatz.
Die Bochumer Symphoniker behalten sich vor, das Vorstellungs- und Platzangebot für den Online-Kartenverkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Kartenverkauf zeitweise oder vollständig einzustellen. Nicht alle Ermäßigungen sind online buchbar.
7. Abo-Bedingungen
Abonnements werden jeweils für eine Konzertsaison abgeschlossen. Sie verlängern sich automatisch um eine Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 30. April gekündigt werden. Ab der dritten Spielzeit innerhalb einer AboReihe kann diese jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das gilt nicht für Sonder-Abonnements (z. B. BoSy Querbeet). Änderungen jeglicher Art erbitten wir schriftlich.
Der Abschluss eines Abonnements stellt einen rechtsgültigen Vertrag zwischen dem Abonnenten und den Bochumer Symphonikern dar, für den eine schriftliche Bestellung mit einer rechtsgültigen Unterschrift benötigt wird. Die AboBedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Die Bochumer Symphoniker werden alles unternehmen, um die durch den/die Abonnent:in getroffene Platz- und Programmwahl einzuhalten. Allerdings behalten sie sich aus künstlerischen und/oder organisatorischen Gründen das Recht vor, Platz-, Programm- und Besetzungsänderungen vorzunehmen.
Ausfall eines Konzerts
Bei Ausfall eines Konzertes durch Streik oder höhere Gewalt einschließlich infolge rechtlicher Vorgaben hat der/die Abonnent:in keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Das gilt auch bei Versäumnis eines Konzertes.
Übertragbarkeit
Das Abonnement ist auf Dritte übertragbar und nicht namensgebunden. Der/Die eingetragene Abonnent:in bleibt aber Vertragspartner:in. Bei der Weitergabe von ermäßigten Abonnementkarten an nicht Ermäßigungsberechtigte ist am Konzerttag eine Aufzahlung an der Abendkasse zu leisten. Ermäßigungen gelten nur für den berechtigten Personenkreis. Der gültige Ermäßigungsnachweis ist bei der Buchung des Abonnements, beim Einlass und bei der Verlängerung des Abonnements vor Beginn jeder Saison vorzulegen.
Eine Ermäßigung des Abonnementpreises um circa 50 % gilt für Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler:innen und Student:innen bis einschließlich 29 Jahre, Auszubildende, Schwerbehinderte (mind. 80 %) sowie eine eingetragene Begleitperson und Inhaber:innen eines Vergünstigungsausweises (z. B. BO-Pass). Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Bezahlung
Der Abonnement-Betrag kann an der Konzertkasse im Musikforum und in der Bochum Touristinfo bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden. Bei Verlängerung des Abonnements erhält der Abonnent eine Rechnung. Die ausgewiesenen Beträge überweist der Abonnent bitte unter Angabe der Rechnungsnummer und der Debitorennummer auf folgendes Konto:
Bochum Marketing GmbH
IBAN DE69 4305 0001 0001 2133 88
Darüber hinaus können Abonnenten mit der ersten Verlängerung Ihres Abonnements am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wenn Sie uns ein Basis-Lastschrift-Mandat erteilen. Das Formular dazu findet sich auf dem Abo- Bestellschein und an der Konzertkasse im Musikforum und in der Bochum Touristinfo.
Nach der Bezahlung, die bis zum ersten Konzerttermin des gewählten Abonnements erfolgt sein muss, erhält der Abonnent einen AboAusweis sowie die entsprechenden Eintrittskarten für die gebuchten Veranstaltungen. Für den Einlass zum jeweiligen Konzert ist die gültige Eintrittskarte zwingend. Ohne gültige Eintrittskarte ist kein Einlass in den Saal möglich. Ein Nachdruck von Eintrittskarten im Rahmen eines Abonnements ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro pro Eintrittskarte vor Konzertbeginn an der Abendkasse möglich.
Vorverkauf
Abonnent:innen sind berechtigt, am exklusiven Vorverkauf für Abonnements und Einzelkarten teilzunehmen, dieses Vorkaufsrecht ist im System hinterlegt und muss nicht gesondert nachgewiesen werden. Darüber hinaus berechtigt der AboAusweis zur Teilnahme an speziellen Rabattaktionen und/oder exklusiven Abonnent:innen- Veranstaltungen, über die der Abonnent im Laufe der Saison rechtzeitig informiert wird.
Verlust
Bei Verlust des AboAusweises erhalten Abonnent: innen an der Konzertkasse im Musikforum und bei der Bochum Touristinfo einen Ersatzausweis, für den eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro fällig wird.
WahlAbo
Abonnent:innen des WahlAbos erhalten nach Bezahlung des Wahlabonnements wahlweise 10 oder 6 Gutscheine, die jeweils beginnend mit dem exklusiven Kartenvorverkauf nach Verfügbarkeit gegen Eintrittskarten umgetauscht werden können.
Die Einlösung von WahlAbo-Gutscheinen für Eigenveranstaltungen der Bochumer Symphoniker ist entweder an der Konzertkasse im Musikforum, in der Bochum Touristinfo oder per Post nach telefonischer Kartenreservierung möglich. Die Karten werden ausschließlich bis eine Woche vor dem gewünschten Konzerttermin gegen eine Gebühr in Höhe von 4,00 Euro per Post verschickt. Eine Einlösung im Onlineshop für Karten mit WahlAbo-Vorteil ist nicht möglich.
WahlAbo-Gutscheine können für alle Konzerte der Reihe Meisterstücke sowie Geschichten mit einem WahlAbo-Vorteil eingelöst werden. Soll in eine höhere Preiskategorie als die im WahlAbo gewählte getauscht werden, zahlt der/die Abonnent:in die Differenz zwischen WahlAbo-Gutscheinwert und dem WahlAbopreis der Karte auf. Eine Auszahlung der Differenz beim Tausch in eine niedrigere Preiskategorie ist leider nicht möglich, der Wert verbleibt auf dem WahlAbo-Gutschein.
Die WahlAbo-Gutscheine können darüber hinaus gegen Eintrittskarten für Eigenveranstaltungen der Bochumer Symphoniker ohne WahlAbo- Vorteil eingelöst werden. In diesen Einlösefällen wird der WahlAbo-Gutschein zu einem Wertgutschein, ausschließlich der aufgedruckte Betrag wird auf den Normalpreis der Karte angerechnet. Bei mit WahlAbo-Gutscheinen bezahlten Eintrittskarten und Sonderabonnements ist der Tausch eines Konzerttermins ausgeschlossen. Eine Kartenrückgabe ist nicht möglich.
Die WahlAbo-Gutscheine können nicht für Kooperationskonzerte (z. B. Klavierfestival Ruhr) oder Konzerte externer Veranstalter eingelöst werden. Die WahlAbo-Gutscheine verlieren am jeweiligen Saisonende ihre Gültigkeit.
FestplatzAbo
Abonnent:innen eines FestplatzAbos haben die Möglichkeit, pro Abonnement einen Abonnementtermin gegen einen anderen Konzerttermin von Eigenveranstaltungen der regulären Konzertreihen der Bochumer Symphoniker in der aktuellen Saison zu tauschen. In diesem Fall nimmt Bochum Marketing an der Konzertkasse im Musikforum und in der Bochum Touristinfo den Änderungswunsch bis drei Tage vor dem Veranstaltungstermin entgegen und stellt gegen Vorlage der Eintrittskarten einen Umtauschgutschein aus. Umtauschscheine gelten nur für Konzerte in der Saison, in der sie ausgestellt wurden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Auch hier gilt: Soll in eine höhere Preiskategorie getauscht werden, zahlt der/die Abonnent:in die Differenz zwischen dem Wert des Umtauschgutscheines und dem Abopreis der Karte auf. Eine Auszahlung der Differenz beim Tausch in eine niedrigere Preiskategorie ist leider nicht möglich, der Wert verbleibt auf dem Umtauschgutschein.
Für die Einlösung von Umtauschgutscheinen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,00 Euro pro Karte erhoben.
8. Konzertänderungen und -ausfall
Bei Besetzungs- und Programmänderungen hat der Gast keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte.
Bei veränderten Anfangszeiten hat der Gast keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Zudem besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.
Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht.
Änderungen auf Plakaten und in den Publikationen der Bochumer Symphoniker bleiben vorbehalten.
Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Konzerthälfte hat der Gast Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Veranstaltungsausfall oder -abbruch kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Veranstaltung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kartenpreis der erworbenen Eintrittskarte. Für Abonnements wird ein Umtauschgutschein bzw. eine Eintrittskarte für eine andere Veranstaltung ihrer Wahl in derselben Preisgruppe ausgegeben.
Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streik u. ä.) aus, wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
9. Verspäteter Einlass und Platzsperrungen
Nach Beginn einer Veranstaltung kann ein Nacheinlass in den Zuschauerraum mit Rücksicht auf die anderen Gäste und die Mitwirkenden nicht oder erst zu einem von der Abendleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z. B. Vorstellungs- oder Beifallpausen) erfolgen. Das Gleiche gilt, wenn Gäste während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Bei bestimmten Vorstellungen kann je nach Programm ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen sein.
Den Anweisungen des Einlasspersonals ist Folge zu leisten. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Einlasses und die zugewiesenen Plätze bei einem Nacheinlass.
Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl.
Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, behalten sich die Bochumer Symphoniker vor, Ersatzplätze zuzuweisen.
10. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.
Im Falle von Zuwiderhandlungen können gegebenenfalls Abmahnungen ausgesprochen und Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Personen, die unerlaubterweise Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Konzerten machen, dürfen von den Bochumer Symphonikern oder den von ihnen beauftragten Personen zudem unverzüglich des Hauses verwiesen und mit einem Hausverbot belegt werden.
Es besteht in einem solchen Fall kein Anspruch auf Schadenersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des bezahlten Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung.
11. Fernsehaufzeichnungen, Filmaufnahmen und Dokumentation
Die Veranstaltungen und Konzerte der Bochumer Symphoniker werden hin und wieder von Fotografen oder Videoteams begleitet. Das dabei entstehende Bildmaterial nutzen wir oder von uns autorisierte Dritte ausschließlich zu Dokumentationszwecken und zur Veröffentlichung unserer Aktivitäten im Rahmen von redaktionellen Beiträgen, Bewerbung, Konzertankündigungen oder Rezensionen. Eine darüberhinausgehende eigene Nutzung durch unser Haus oder Weitergabe an Dritte zu anderen Zwecken findet nicht statt.
Falls der Gast in einer Aufzeichnung als individuell erkennbare Einzelperson identifizierbar ist, so ist seitens der Bochumer Symphoniker eine aktive, auf die konkrete Veranstaltung und den konkreten Verwendungszweck gerichtete Einwilligung der Einzelperson einzuholen.
12. Garderobe und Haftung
Bei Abgabe der Garderobe erhält der Gast eine Garderobenmarke.
Die Bochumer Symphoniker übernehmen die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.
Die Bochumer Symphoniker übernehmen keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschehen in solchen Fällen auf eigene Gefahr des Gastes.
Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.
Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der Gast unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei Verzögerungen der Abholung, die der Gast zu vertreten hat, haften die Bochumer Symphoniker nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände.
Stellt der Gast Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so hat er das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Die Bochumer Symphoniker haften bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen.
Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des Anneliese Brost Musikforum Ruhr gefunden werden, müssen beim Personal der Bochumer Symphoniker oder anderen von ihnen beauftragten Personen abgegeben werden.
Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal der Bochumer Symphoniker oder den von ihnen beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.
13. Hausrecht und Gefahrenabwehr
Die Bochumer Symphoniker üben in allen Spielstätten des Anneliese Brost Musikforum Ruhr das Hausrecht aus und sind bei Störungen berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechts Hausverweise und -verbote auszusprechen. Insbesondere können Gäste aus Konzerten verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Gäste belästigen oder in sonstiger Weise wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass der Gast die Vorstellung stören oder andere Gäste belästigen wird.
Der Gast darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, können die Bochumer Symphoniker den Differenzbetrag erheben oder den Gast der Vorstellung verweisen.
Mäntel, Jacken, Schirme, sperrige Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden, die Mitnahme in den Zuschauerraum ist untersagt.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Großen Saal und der dortige Verzehr sind untersagt.
Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
Das Rauchen ist in den Räumen des Annelies Brost Musikforum Ruhr nicht gestattet.
Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Gäste das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen der Bochumer Symphoniker oder anderer Personen, die von ihnen beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.
Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten des Anneliese Brost Musikforum Ruhr ist nicht erlaubt.
Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen des Anneliese Brost Musikforum bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Direktion der Bochumer Symphoniker.
14. Datenschutz
Die Bochumer Symphoniker sind berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.bochumer-symphoniker.de/datenschutz
15. Schlussbestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen treten zum 01.04.2026 in Kraft und ersetzen alle bisherigen Regelungen.
Stand: April 2026
Gerichtsstand ist Bochum.
Tung-Chieh Chuang (Intendant) und
Marc Müller (Betriebsdirektor)
